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Bekanntmachung der Neufassung der Anlagen A und B zu dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
Vom 25. November 2010, BGBl. II S. 1412
Auf Grund des Artikels 2 der 21. ADR-Änderungsverordnung vom 7. Oktober 2010 (BGBl. 2010 II S. 1134) wird der Wortlaut der deutschen Übersetzung der Anlagen A und B zu dem Europäischen Übereinkommen vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) in der ab dem 1. Januar 2011 geltenden Fassung als Anlage bekannt gemacht.
Die Neufassung berücksichtigt:
1. die Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 2009 (BGBl. II S. 396),
2. das Corrigendum zu 1. (BGBl. 2010 II S. 779, 780),
3. den am 1. Juli 2009 in Kraft getretenen Artikel 1 der 20. ADR-Änderungsverordnung vom 2. Oktober 2009 (BGBl. 2009 II S. 1114),
4. den am 1. Januar 2011 in Kraft tretenden Artikel 1 der eingangs genannten Verordnung.
Inhaltsübersicht
Anlage A
Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und GegenständeTeil 1
Allgemeine VorschriftenTeil 2
KlassifizierungTeil 4
Vorschrift für die Verwendung von Verpackungen und TanksTeil 5
Vorschriften für den VersandTeil 6
Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmittel (IBC), Großverpackungen und TanksTeil 7
Vorschriften für die Beförderung, die Be- und Entladung und die HandhabungAnlage B
Vorschriften für die Beförderungsausrüstung und die Durchführung der BeförderungTeil 9
Vorschriften für den Bau und die Zulassung der Fahrzeuge
