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Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz – HBKG)
Vom 3. Dezember 2010 (GVBl. I S. 502)
Inhaltsübersicht
Erster Abschnitt
Aufgaben und Organisation des Brandschutzes, der Allgemeinen Hilfe und des KatastrophenschutzesZweiter Abschnitt
Brandschutz und Allgemeine HilfeErster Titel
Aufgaben und Organisation der FeuerwehrenZweiter Titel
Feuerwehrangehörige§ 9 Hauptamtliche Feuerwehrangehörige
Dritter Titel
LeitungVierter Titel
Nichtöffentliche FeuerwehrenFünfter Titel
Vorbeugender Brandschutz§ 18 Brandschutzerziehung, Brandschutzaufklärung und Selbsthilfe
Sechster Titel
Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und Organisationen in der Allgemeinen HilfeSiebter Titel
Abwehrender Brandschutz und Allgemeine HilfeDritter Abschnitt
KatastrophenschutzErster Titel
Organisation des Katastrophenschutzes§ 25 Katastrophenschutzbehörden
§ 26 Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes
§ 27 Mitwirkung öffentlicher und privater Einheiten und Einrichtungen
Zweiter Titel
Maßnahmen des Katastrophenschutzes§ 32 Katastrophenschutzübungen
Dritter Titel
Gesundheitswesen§ 36 Zusammenarbeit im Gesundheitswesen
§ 37 Besondere Pflichten von Angehörigen der Gesundheitsberufe
Vierter Titel
Helferinnen und HelferVierter Abschnitt
Technische Einsatzleitung und Führungsorganisation§ 41 Technische Einsatzleitung
Fünfter Abschnitt
Pflichten der Bevölkerung§ 47 Pflichten einer Betreiberin oder eines Betreibers einer Anlage mit besonderem Gefahrenpotenzial
§ 48 Externe Notfallpläne für schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen
§ 48a Externe Notfallpläne für Abfallentsorgungseinrichtungen
Sechster Abschnitt
Ergänzende Bestimmungen, Aufsicht, KostenErster Titel
Ergänzende Bestimmungen§ 51 Pflichten der am Einsatzort Anwesenden
§ 52 Ausschluss der Heranziehung für militärische und polizeiliche Aufgaben
§ 56 Landesbeirat für Brandschutz, Allgemeine Hilfe und Katastrophenschutz
Zweiter Titel
Aufsicht§ 58 Aufsichtsbefugnisse im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe
Dritter Titel
Kosten§ 61 Kostenersatz der Feuerwehren
Siebter Abschnitt
Schlussvorschriften§ 64 Einschränkung von Grundrechten
