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Chemikalien und Gefahrstoffe / Bund
Technische Regeln für Gefahrstoffe – Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen (TRGS 524)
Vom 16. Februar 2010, GMBl. S. 419, zuletzt geändert am 28. Oktober 2010, GMBl. S. 1018
Gemäß § 21 Abs. 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegenden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) beschlossenen Technischen Regeln für Gefahrstoffe bekannt:
