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Arbeitsschutz / Bund
Technische Regel zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung – TRLV Lärm – Teil 3 Lärmschutzmaßnahmen (TRLV Lärm – Teil 3 Lärmschutzmaßnahmen)
Vom 15. Januar 2010, GMBl. S. 384
Gemäß § 12 der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung in Verbindung mit § 24 Absatz 5 der Betriebssicherheitsverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegenden vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) beschlossenen Technischen Regeln für Lärm bekannt:
Inhaltsübersicht
3 Grundsätze bei der Festlegung und Durchführung von Schutzmaßnahmen
4 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Lärmexposition
5 Anforderungen an Kennzeichnung und Abgrenzung von Lärmbereichen oder Lärmarbeitsplätzen
6 Auswahl und Verwendung von persönlichem Gehörschutz
7 Das Lärmminderungsprogramm bei Überschreiten einer der oberen Auslösewerte
