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BekGS 409 – Nutzung der REACH-Informationen für den Arbeitsschutz - Bund - Stand: 12.01.2010
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Chemikalien und Gefahrstoffe / Bund

Bekanntmachung zu Gefahrstoffen – Nutzung der REACH-Informationen für den Arbeitsschutz (BekGS 409)

Vom 12. Januar 2010, GMBl. S. 210

Gemäß § 21 Abs. 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegenden vom Ausschuss für Gefahrstoffe - AGS beschlossenen Erkenntnisse bekannt:

Bekanntmachungen zu Gefahrstoffen Nutzung der REACH-Informationen für den Arbeitsschutz BekGS 409

Die Bekanntmachungen zu Gefahrstoffen geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom

Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)

ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegeben.