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Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz – GenDG)
Vom 31. Juli 2009, BGBl. I S. 2529
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Allgemeine VorschriftenAbschnitt 2
Genetische Untersuchungen zu medizinischen Zwecken§ 11 Mitteilung der Ergebnisse genetischer Untersuchungen und Analysen
§ 12 Aufbewahrung und Vernichtung der Ergebnisse genetischer Untersuchungen und Analysen
§ 13 Verwendung und Vernichtung genetischer Proben
§ 14 Genetische Untersuchungen bei nicht einwilligungsfähigen Personen
Abschnitt 3
Genetische Untersuchungen zur Klärung der AbstammungAbschnitt 4
Genetische Untersuchungen im VersicherungsbereichAbschnitt 5
Genetische Untersuchungen im Arbeitsleben§ 19 Genetische Untersuchungen und Analysen vor und nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses
§ 20 Genetische Untersuchungen und Analysen zum Arbeitsschutz
Abschnitt 6
Allgemein anerkannter Stand der Wissenschaft und TechnikAbschnitt 7
Straf- und BußgeldvorschriftenAbschnitt 8
Schlussvorschriften
