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Verordnung über den Betrieb von baulichen Anlagen (Betriebs-Verordnung – BetrVO)
Vom 10. Oktober 2007 (GVBl. S. 516), geändert am 18. Juni 2010 (GVBl. S. 349)
Auf Grund des § 84 Abs. 1 und 5 der Bauordnung für Berlin vom 29. September 2005 (GVBl. S. 495), die zuletzt durch § 9 des Gesetzes vom 7. Juni 2007 (GVBl. S. 222) geändert worden ist, wird verordnet:
Inhaltsübersicht
Teil I
Öffentlich zugängliche bauliche Anlagen, die von Behinderten im Rollstuhl genutzt werden§ 1 Öffentlich zugängliche bauliche Anlagen, die von Behinderten im Rollstuhl genutzt werden
Teil II
Allgemeine Vorschriften§ 2 Technische Anlagen und Einrichtungen
Teil III
Brandsicherheitsschau und Betriebsüberwachung§ 6 Durchführung der Brandsicherheitsschau und der Betriebsüberwachung
Teil IV
Gebäudebezogene BetriebsvorschriftenAbschnitt 1
Verkaufsstätten§ 8 Anwendungsbereich, Begriffe
§ 11 Freihalten der Rettungswege
§ 12 Rauchverbot, offenes Feuer
§ 13 Anwendung der Vorschriften auf bestehende Verkaufsstätten
Abschnitt 2
Beherbergungsstätten§ 14 Anwendungsbereich, Begriffe
§ 15 Freihalten der Rettungswege, Brandschutzordnung, verantwortliche Personen
§ 17 Anwendung der Vorschriften auf bestehende Beherbergungsstätten
Abschnitt 3
Garagen§ 18 Anwendungsbereich, Begriffe
§ 19 Freihalten der Rettungswege, Aufbewahrung brennbarer Stoffe
§ 20 Lüftungsanlage, CO-Warnanlage, Beleuchtung
Abschnitt 4
Versammlungsstätten§ 23 Anwendungsbereich, Begriffe
§ 25 Rettungswege, Flächen für die Feuerwehr
§ 26 Besucherplätze nach dem Bestuhlungs- und Rettungswegeplan
§ 28 Aufbewahrung von brennbarem Material
§ 29 Rauchen, Verwendung von offenem Feuer und pyrotechnischen Gegenständen
§ 30 Bedienung und Wartung der technischen Einrichtungen
§ 32 Pflichten von Betreibern, Veranstaltern und Beauftragten
§ 33 Verantwortliche für Veranstaltungstechnik
§ 34 Aufgaben und Pflichten der Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik, technische Probe
§ 35 Brandsicherheitswache, Anzeigepflicht
§ 36 Brandschutzordnung, Feuerwehrpläne
§ 37 Sicherheitskonzept, Sanitäts- und Ordnungsdienst
§ 39 Anwendung der Vorschriften auf bestehende Versammlungsstätten
Abschnitt 5
Hochhäuser§ 40 Anwendungsbereich, Begriffe
§ 41 Freihalten der Rettungswege
Abschnitt 6
Industriebauten§ 45 Anwendungsbereich, Begriffe
§ 46 Freihalten der Rettungswege
§ 47 Feuerwehrpläne, Brandschutzordnung
§ 48 Verantwortliche Personen, Pflichten der Betreiber
§ 49 Anwendung der Vorschriften auf bestehende Industriebauten
Teil V
Ordnungswidrigkeiten, Inkrafttreten, Außerkrafttreten
