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Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben (Transplantationsgesetz – TPG)
Vom 4. September 2007, BGBl. I S. 2206, geändert am 17. Juli 2009, BGBl. I S. 1990
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Allgemeine VorschriftenAbschnitt 2
Entnahme von Organen und Geweben bei toten Spendern§ 3 Entnahme mit Einwilligung des Spenders
§ 4 Entnahme mit Zustimmung anderer Personen
§ 4a Entnahme bei toten Embryonen und Föten
Abschnitt 3
Entnahme von Organen und Geweben bei lebenden Spendern§ 8 Entnahme von Organen und Geweben
§ 8a Entnahme von Knochenmark bei minderjährigen Personen
Abschnitt 3a
Gewebeeinrichtungen, Untersuchungslabore, Register§ 9 Zulässigkeit der Organübertragung, Vorrang der Organspende
§ 11 Zusammenarbeit bei der Entnahme von Organen und Geweben, Koordinierungsstelle
Abschnitt 5
Meldungen, Dokumentation, Rückverfolgung, Datenschutz, Fristen§ 13 Meldungen, Begleitpapiere vermittlungspflichtiger Organe
§ 13a Dokumentation übertragener Gewebe durch Einrichtungen der medizinischen Versorgung
§ 13b Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen bei Geweben
Abschnitt 5a
Richtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft, Verordnungsermächtigung§ 16 Richtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft bei Organen
Abschnitt 6
VerbotsvorschriftenAbschnitt 7
Straf- und BußgeldvorschriftenAbschnitt 8
Schlussvorschriften§ 21 Zuständige Bundesoberbehörde
§ 22 Verhältnis zu anderen Rechtsbereichen
