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Arbeitsschutz / Bund
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung – PSA-BV)
Vom 4. Dezember 1996, BGBl. I S. 1841
Die Verordnung, erlassen auf Grund des § 19 des Arbeitsschutzgesetzes vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246), dient in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz der Richtlinie 89/656/EWG des Rates vom 30. November 1989 über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durch Arbeitnehmer bei der Arbeit (ABl. EG Nr. L 393 S. 18). Sie wurde verkündet als Art. 1 der Verordnung zur Umsetzung von EG-Einzelrichtlinien zur EG-Rahmen-Richtlinie Arbeitsschutz und ist nach Art. 5 am 20.12.1996 in Kraft getreten.
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