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Rechtsprechung zu: 96/82/EG
RICHTLINIE 96/82/EG DES RATES vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (96/82/EG)
Vom 9. Dezember 1996, ABl. EG L 10 S. 13, zuletzt geändert am 22. Oktober 2008, ABl. EG L 311 S. 1
Inhaltsübersicht
Artikel 1 Gegenstand der Richtlinie
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 5 Allgemeine Betreiberpflichten
Artikel 7 Konzept zur Verhütung schwerer Unfälle
Artikel 10 Änderung einer Anlage, eines Betriebs oder eines Lagers
Artikel 12 Überwachung der Ansiedlung
Artikel 13 Informationen über die Sicherheitsmaßnahmen
Artikel 14 Vom Betreiber nach einem schweren Unfall zu erbringende Informationen
Artikel 15 Unterrichtung der Kommission durch die Mitgliedstaaten
Artikel 17 Verbot der Weiterführung
Artikel 19 Informationsaustausch und Informationssystem
Artikel 21 Aufgaben des Ausschusses
Artikel 23 Aufhebung der Richtlinie 82/501/EWG
Artikel 24 Beginn der Anwendung
ANHANG I
ANWENDBARKEIT DER RICHTLINIETEIL 1
Namentlich aufgeführte StoffeTEIL 2
Kategorien von nicht namentlich in Teil 1 aufgeführten Stoffen und ZubereitungenANHANG II
IN DEM SICHERHEITSBERICHT NACH ARTIKEL 9 ZU
BERÜCKSICHTIGENDE MINDESTANGABEN UND MINDESTINFORMATIONENANHANG III
GRUNDSÄTZE NACH ARTIKEL 7 UND INFORMATIONEN NACH
ARTIKEL 9 BETREFFEND DAS MANAGEMENTSYSTEM UND DIE
BETRIEBSORGANISATION IM HINBLICK AUF DIE VERHÜTUNG
SCHWERER UNFÄLLEANHANG IV
IN DIE NOTFALLPLÄNE NACH ARTIKEL 11 AUFZUNEHMENDE
ANGABEN UND INFORMATIONENANHANG V
EINZELHEITEN, DIE DER ÖFFENTLICHKEIT NACH ARTIKEL 13
ABSATZ 1 MITZUTEILEN SINDANHANG VI
KRITERIEN FÜR DIE IN ARTIKEL 15 ABSATZ 1 VORGESEHENE
UNTERRICHTUNG DER KOMMISSION ÜBER EINEN UNFALL
