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Arbeitsschutz / Europäische Union
RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können (Fünfzehnte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (1999/92/EG)
Vom 16. Dezember 1999, ABl. L 23 S. 57, ber. ABl. L 134 S. 36 (1999/92)
Inhaltsübersicht
ABSCHNITT I
ALLGEMEINE BESTIMMUNGENABSCHNITT II
PFLICHTEN DES ARBEITGEBERSArtikel 3 Verhinderung von und Schutz gegen Explosionen
Artikel 4 Beurteilung der Explosionsrisiken
Artikel 5 Allgemeine Verpflichtungen
Artikel 6 Koordinierungspflicht
Artikel 7 Bereiche mit explosionsfähigen Atmosphären
Artikel 8 Explosionsschutzdokument
Artikel 9 Besondere Vorschriften für Arbeitsmittel und Arbeitsstätten
ABSCHNITT III
SONSTIGE BESTIMMUNGENArtikel 10
Anpassung der AnhängeArtikel 11
Leitfaden für bewährte VerfahrenArtikel 12
Unterrichtung der UnternehmenArtikel 13
SchlußbestimmungenANHANG I
EINTEILUNG VON BEREICHEN, IN DENEN EXPLOSIONSFÄHIGE ATMOSPHÄREN
VORHANDEN SEIN KÖNNEN
