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Arbeitsschutz / Rheinland-Pfalz
Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz (LadöffnG)
Vom 21. November 2006, GVBl. S. 351
Der Landtag Rheinland-Pfalz hat das folgende Gesetz beschlossen:
Inhaltsübersicht
§ 3 Allgemeine Ladenschlusszeiten
§ 4 Erweiterung der zulässigen Ladenöffnungszeiten an Werktagen
§ 7 Personenbahnhöfe, Flugplätze und Schiffsanlegestellen
§ 8 Sonstige besondere Verkaufsstellen
§ 9 Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen
§ 11 Märkte, sonstiges gewerbliches Anbieten von Waren
§ 13 Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
