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Gerätesicherheit / Hamburg
Gesetz zum Abkommen zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über eine gemeinsame Benennung von Überwachungsstellen nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
Vom 27. September 2006, GVBl. S. 503
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
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