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Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten – Rohrleitungen (TRbF 50)
Ausgabe Juni 2002, BArbBl. 6/2002
Dieser Entwurf der TRbF 50 kann auch als Grundlage für weitergehende Abstimmungen über Rohrleitungen dienen, die im Zuge der Harmonisierung mit den Anforderungen des Druckgeräterechts erforderlich sind.
Inhaltsübersicht
3 Allgemeine Anforderungen an Rohrleitungen
4.2 Besondere Anforderungen an Rohre aus metallischen Werkstoffen für geschweißte Rohrleitungen
5 Herstellung und Verlegung der Rohrleitungen
5.2 Grundsätze für Schweißarbeiten
5.2.2 Befähigung zum Schweißen
5.2.3 Schweißzusatz- und Hilfsstoffe
5.3 Grundsätze für Lötarbeiten
5.3.3 Lötzusatz- und Hilfsstoffe
5.4 Verlegung der Rohrleitungen
5.4.2 Unzulässige Lageveränderung
5.4.4 Füll- und Entleerungsleitungen
6 Explosionsgefährdete Bereiche
6.1.3 Einteilung von explosionsgefährdeten Bereichen in Zonen
6.2 Explosionsgefährdete Bereiche in und um Rohrleitungen und Armaturen (Übernahme aus TRbF 30)
6.3 Explosionsgefährdete Bereiche in und um Pumpen (Übernahme aus TRbF 30)
6.4 Explosionsgefährdete Bereiche in und an Kammern, Schächten und anderen Räumen
6.5 Schutzmaßnahmen und Lagerverbote in explosionsgefährdeten Bereichen
6.5.1 Schutzmaßnahmen vor Explosionsgefahren
6.5.2 Verbot der Lagerung in explosionsgefährdeten Bereichen
8 Ausrüstung von Rohrleitungen
8.2 Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung
8.3 Rohrleitungen zur Verbindung unmittelbar benachbarter Werksgelände
9 Vermeidung gefährlicher elektrischer Ausgleichsströme
10 Vermeidung gefährlicher elektrostatischer Aufladung
13 Gebote, Verbote, Kennzeichnung und Bestandspläne
14 Betriebsanweisung, Betriebsvorschriften
14.1 Allgemeine Betriebsvorschriften
15 Reinigen, Instandhalten und Instandsetzen
15.2 Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen
15.3 Zeitlich begrenzte Aufhebung von explosionsgefährdeten Bereichen
15.6 Wiederherstellen des ordnungsgemäßen Zustandes nach Abschluss der Arbeiten
16 Außerbetriebsetzen und Stilllegen
17 Kontrollen durch den Betreiber
