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TRbF 50 – Rohrleitungen - Bund - Stand: 01.06.2002
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Anlagensicherheit / Bund

Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten – Rohrleitungen (TRbF 50)

Ausgabe Juni 2002, BArbBl. 6/2002

Dieser Entwurf der TRbF 50 kann auch als Grundlage für weitergehende Abstimmungen über Rohrleitungen dienen, die im Zuge der Harmonisierung mit den Anforderungen des Druckgeräterechts erforderlich sind.

Inhaltsübersicht

1 Allgemeines [2]

2 Begriffe [3]

3 Allgemeine Anforderungen an Rohrleitungen [4]

4 Bauvorschriften [5]

4.1 Allgemeine Anforderungen [6]

4.2 Besondere Anforderungen an Rohre aus metallischen Werkstoffen für geschweißte Rohrleitungen [7]

5 Herstellung und Verlegung der Rohrleitungen [8]

5.1 Allgemeines [9]

5.1.1 Verlegung [10]

5.1.2 Verbindung der Rohre [11]

5.1.3 Unzulässige Rohrverbindungen [12]

5.2 Grundsätze für Schweißarbeiten [13]

5.2.1 Allgemeines [14]

5.2.2 Befähigung zum Schweißen [15]

5.2.3 Schweißzusatz- und Hilfsstoffe [16]

5.2.4 Ausführung der Schweißnähte [17]

5.2.5 Zerstörungsfreie Prüfung der Schweißverbindungen [18]

5.3 Grundsätze für Lötarbeiten [19]

5.3.1 Allgemeines [20]

5.3.2 Befähigung zur Lötung [21]

5.3.3 Lötzusatz- und Hilfsstoffe [22]

5.3.4 Ausführung der Lötarbeiten [23]

5.3.5 Prüfung der Lötverbindung [24]

5.4 Verlegung der Rohrleitungen [25]

5.4.1 Allgemeines [26]

5.4.2 Unzulässige Lageveränderung [27]

5.4.3 Schutz der Umhüllung [28]

5.4.4 Füll- und Entleerungsleitungen [29]

5.4.5 Abstand unterirdischer Rohrleitungen [30]

5.4.6 Anordnung von Armaturen [31]

6 Explosionsgefährdete Bereiche [32]

6.1 Allgemeines [33]

6.1.1 Anwendungsbereich [34]

6.1.2 Begriffe [35]

6.1.3 Einteilung von explosionsgefährdeten Bereichen in Zonen [36]

6.2 Explosionsgefährdete Bereiche in und um Rohrleitungen und Armaturen (Übernahme aus TRbF 30) [37]

6.3 Explosionsgefährdete Bereiche in und um Pumpen (Übernahme aus TRbF 30) [38]

6.4 Explosionsgefährdete Bereiche in und an Kammern, Schächten und anderen Räumen [39]

6.5 Schutzmaßnahmen und Lagerverbote in explosionsgefährdeten Bereichen [40]

6.5.1 Schutzmaßnahmen vor Explosionsgefahren [41]

6.5.2 Verbot der Lagerung in explosionsgefährdeten Bereichen [42]

7 Außenkorrosionsschutz [43]

7.1 Allgemeines [44]

7.2 Oberirdische Rohrleitungen [45]

7.3 Unterirdische Rohrleitungen [46]

8 Ausrüstung von Rohrleitungen [47]

8.1 Allgemeines [48]

8.2 Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung [49]

8.3 Rohrleitungen zur Verbindung unmittelbar benachbarter Werksgelände [50]

8.4 Zusätzliche Anforderungen für genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz [51]

8.5 Rohrbegleitheizungen [52]

9 Vermeidung gefährlicher elektrischer Ausgleichsströme [53]

9.1 Allgemeines [54]

9.2 Erdung [55]

9.3 Vermeidung gefährlicher Korrosionen [56]

9.4 Streuströme [57]

10 Vermeidung gefährlicher elektrostatischer Aufladung [58]

11 Blitzschutz [59]

12 Brandschutz [60]

13 Gebote, Verbote, Kennzeichnung und Bestandspläne [61]

14 Betriebsanweisung, Betriebsvorschriften [62]

14.1 Allgemeine Betriebsvorschriften [63]

14.2 Allgemeine Betriebsanweisung, Unterweisung der Beschäftigten, Benutzen von Sicherheits- und Brandschutzeinrichtungen [64]

14.3 Ständige Überwachung [65]

14.4 Beauftragung von Fachbetrieben [66]

14.5 Koordinierung der Arbeiten [67]

15 Reinigen, Instandhalten und Instandsetzen [68]

15.1 Allgemeines [69]

15.2 Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen [70]

15.3 Zeitlich begrenzte Aufhebung von explosionsgefährdeten Bereichen [71]

15.4 Ableitung von Dampf/Luft-Gemischen bei Arbeiten an Anlagen zur Beförderung brennbarer Flüssigkeiten der Gefahrklassen A I, A II und B [72]

15.5 Geerdete Anlagen und Anlagen mit kathodischem Korrosionsschutz zur Beförderung brennbarer Flüssigkeiten der Gefahrklassen A I, A II und B [73]

15.6 Wiederherstellen des ordnungsgemäßen Zustandes nach Abschluss der Arbeiten [74]

16 Außerbetriebsetzen und Stilllegen [75]

17 Kontrollen durch den Betreiber [76]

Anhang zu TRbF 50 [77]

Anhang A: Für Rohrleitungen relevante Beschaffenheitsanforderungen aus der TRbF 131 Teil 1 und TRbF 231 Teil 1 [78]

Anhang B: Schlauchleitungen [79]