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Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten – Läger (TRbF 20)
Ausgabe April 2001, BArbBl. Nr. 4/2001, zuletzt geändert durch Bek. im BArbBl. 6/2002
Inhaltsübersicht
2.1 Läger, Lagern und Lagerung
2.3 Explosionsfähige Atmosphäre, explosionsgefährdete Bereiche
3 Relevante Mengenstaffelungen in Lägern
3.1 Allgemeine mengenbestimmte Anforderungen an Läger
3.1.2 Anzeige und Erlaubnis bei der Lagerung brennbarer Flüssigkeiten der Gefahrklasse A III
3.1.4 Zulässige Lagermengen bei der Lagerung brennbarer Flüssigkeiten der Gefahrklasse A III
3.2 Allgemeine Anforderungen an Läger
3.2.1 Begrenzung auslaufender brennbarer Flüssigkeiten
4 Bauliche Anforderungen an Läger
4.1 Transport, Gründung, Einbau und Aufstellung von Tanks
4.2 Schutz der Behälter gegen Beschädigung
4.3 Bauvorschriften von Auffangräumen
4.4 Anforderungen an Regal-Lagereinrichtungen
5.1 Anforderungen an Einrichtungen zur Lagerung in Arbeitsräumen
5.2 Räume für brennbare Flüssigkeiten der Gefahrklasse A III und einer Lagermenge bis 5000 l
5.3 Anzeige- und erlaubnisfreie Lagerung brennbarer Flüssigkeiten der Gefahrklassen A I, A II und B
5.3.1 Wohnungen und Keller von Wohnhäusern
5.3.2 Verkaufs- und Vorratsräume des Einzelhandels und des Handels
6.1 Abstand zwischen Behältern und Gebäuden
6.2 Notwendigkeit von Schutzstreifen8)
6.3 Breite der Schutzstreifen bei der Lagerung in ortsfesten Tanks und in ortsbeweglichen Behältern
6.4 Anforderungen an Schutzstreifen
8 Explosionsgefährdete Bereiche
8.1.3 Einteilung von explosionsgefährdeten Bereichen in Zonen
8.2.1 Explosionsgefährdete Bereiche in Behältern
8.2.2 Explosionsgefährdete Bereiche in und um Rohrleitungen, Armaturen und Anlagenteilen
8.3 Explosionsgefährdete Bereiche in Räumen
8.3.1 Wohnungen und Keller von Wohnhäusern, Verkaufs- und Vorratsräume des Einzelhandels
8.4 Explosionsgefährdete Bereiche um Behälter und Tanks im Freien
8.4.1 Anzeige- und erlaubnisfreie Lagerung in oberirdischen Behältern im Freien
8.4.2 Anzeige- und erlaubnisbedürftige Lagerung in oberirdischen Tanks im Freien
8.4.3 Anzeige- und erlaubnisbedürftige Lagerung in ortsbeweglichen Behältern im Freien
8.5 Lagerung in unterirdischen Tanks
8.6 Explosionsgefährdete Bereiche bei der Ableitung von Dampf/Luft-Gemischen
8.6.1 Explosionsgefährdete Bereiche in und um Dämpfespeicher und Dämpfependelleitungen
8.7 Explosionsgefährdete Bereiche in Löschwasser-Rückhalteeinrichtungen
8.8 Schutzmaßnahmen und Lagerverbote in explosionsgefährdeten Bereichen
9.1 Ableitung von Dampf/Luft-Gemischen
9.2 Flammendurchschlagsicherungen
9.2.2 Notwendigkeit von Flammendurchschlagsicherungen
9.2.3 Flammendurchschlag bei Deflagrationen und/oder Detonationen
9.2.4 Flammendurchschlag bei Dauerbrand
9.2.5 Flammendurchschlag bei kurzzeitigem Brennen
9.2.7 Absicherung im Zuge von Gaspendel- oder -sammelleitungen
9.2.8 Absicherung von Rückgewinnungs- und Abluftreinigungsanlagen
9.2.9 Druckfestigkeit von Rohrleitungen an Flammendurchschlagsicherungen
9.2.10 Anordnung von Flammendurchschlagsicherungen an Abzweigungen
9.3 Flüssigkeitsstandanzeige und Überfüllschutz
9.4.1 Absperreinrichtungen an Rohrleitungen
9.4.2 Füll- und Entleerungseinrichtungen
9.4.3 Einsteige- und Besichtigungsöffnungen
9.4.4 Verbindungsteile zwischen Tanks
9.4.5 Schlauch- und Rohrleitungen zum Befüllen und Entleeren
9.5 Zusätzliche Anforderungen an Schwimmdecken, Schwimmdachtanks und Tanks mit innerem Überdruck
9.5.1 Zusätzliche Anforderungen an Schwimmdecken
9.5.2 Zusätzliche Anforderungen an Tanks mit Schwimmdächern
9.5.3 Zusätzliche Anforderungen an Tanks mit innerem Überdruck
9.7 Zusätzliche Anforderungen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz
10 Vermeidung gefährlicher elektrischer Ausgleichsströme
11 Vermeidung gefährlicher elektrostatischer Aufladung
13 Brandschutz und Löschwasserrückhaltung
13.2.2 Auswahl der Brandschutzeinrichtungen
13.2.4 Zusätzliche Anforderungen für Anlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz
14 Gebote, Verbote und Kennzeichnung
15 Betriebsanweisung, Betriebsvorschriften
15.1 Allgemeine Betriebsvorschriften
15.4 Beauftragung von Fachbetrieben
15.5 Koordinierung der Arbeiten
15.6 Erwärmen brennbarer Flüssigkeiten
15.7 Zusätzliche Betriebsvorschriften
15.7.2 Öffnen von Tanks mit innerem Überdruck
16 Reinigen, Instandhalten und Instandsetzen
16.2 Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen
16.3 Zeitlich begrenzte Aufhebung von explosionsgefährdeten Bereichen
16.6 Wiederherstellen des ordnungsgemäßen Zustandes nach Abschluss der Arbeiten
17 Außerbetriebsetzen und Stilllegen
18 Kontrollen durch den Betreiber
Anhang A
Für Läger relevante Beschaffenheitsanforderungen aus der TRbF 100Anhang B
Für Läger relevante Beschaffenheitsanforderungen aus der TRbF 120Anhang D
Für Läger relevante Beschaffenheitsanforderungen aus der TRbF 220Anhang F
Sammelbehälter für Altöle zur Benutzung durch jedermannAnhang G
Anforderungen an Tanks zur Lagerung von Heizöl S mit Flammpunkt über 100 °CAnhang H
Anforderungen an Regal-Lagereinrichtungen zur Lagerung brennbarer FlüssigkeitenAnhang J
Aktive Lagerung brennbarer Flüssigkeiten in ortsbeweglichen BehälternAnhang K
Sammelbehälter für Altöle und sonstige Abfallstoffe der Gefahrklassen A I, A II, A III oder BAnhang L
Lagereinrichtungen in Arbeitsräumen (Sicherheitsschränke)Anhang M
Für Läger relevante Beschaffenheitsanforderungen aus der TRbF 121Anhang N
Für Läger relevante Beschaffenheitsanforderungen aus der TRbF 221Anhang O
Ausrüstungen für Tanks und Transportbehälter sowie Faltbehälter und ZapfventileAnhang P
Prüfrichtlinien
