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Technische Regeln für Gefahrstoffe – Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) für die Gefährdungsbeurteilung (TRGS 420)
Ausgabe: Januar 2006, BArbBl. Nr. 1/2006 S. 38, zuletzt geändert und ergänzt: GMBl. 2010 Nr. 12 S. 253-254 (v. 25.2.2010)
Die Technischen Regeln zu Gefahrstoffen geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom
Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)
ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegeben.
Inhaltsübersicht
2.2 Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien für Gefahrstoffe mit einem Arbeitsplatzgrenzwert
2.3 Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien für Gefahrstoffe ohne einen Arbeitsplatzgrenzwert
2.5 Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien für Gefahrstoffgemische
3 Anwendung verfahrens- und stoffspezifischer Kriterien
4 Aufstellung verfahrens- und stoffspezifischer Kriterien
4.2 Anforderungen zur inhalativen Exposition
4.2.1 Aufstellung von VSK auf der Grundlage von Arbeitsplatzmessungen
4.3 Anforderungen zu sonstigen Gefährdungen
4.5 Gestaltung verfahrens- und stoffspezifischer Kriterien
4.5.1 Festlegung des Anwendungsbereichs
4.5.2 Verfahrensspezifische Bedingungen
