Arbeitsschutz digital - ARBEITSSCHUTZdigital.de
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Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG)
vom 20. Juli 2000, BGBl. I S. 1045, zuletzt geändert am 28. Juli 2011, BGBl. I S. 1622
Inhaltsübersicht
1. Abschnitt
Allgemeine Vorschriften2. Abschnitt
Koordinierung und Früherkennung3. Abschnitt
Meldewesen§ 6 Meldepflichtige Krankheiten
§ 7 Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern
§ 8 Zur Meldung verpflichtete Personen
§ 11 Übermittlungen durch das Gesundheitsamt und die zuständige Landesbehörde
§ 12 Meldungen an die Weltgesundheitsorganisation und das Europäische Netzwerk
§ 14 Auswahl der über Sentinel-Erhebungen zu überwachenden Krankheiten
4. Abschnitt
Verhütung übertragbarer Krankheiten§ 16 Allgemeine Maßnahmen der zuständigen Behörde
§ 17 Besondere Maßnahmen der zuständigen Behörde, Rechtsverordnungen durch die Länder
§ 19 Aufgaben des Gesundheitsamtes in besonderen Fällen
§ 20 Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe
§ 23 Nosokomiale Infektionen, Resistenzen; Rechtsverordnungen durch die Länder
5. Abschnitt
Bekämpfung übertragbarer Krankheiten§ 24 Behandlung übertragbarer Krankheiten
§ 27 Teilnahme des behandelnden Arztes
6. Abschnitt
Zusätzliche Vorschriften für Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen§ 33 Gemeinschaftseinrichtungen
§ 34 Gesundheitliche Anforderungen, Mitwirkungspflichten, Aufgaben des Gesundheitsamtes
§ 35 Belehrung für Personen in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen
7. Abschnitt
Wasser§ 38 Erlass von Rechtsverordnungen
§ 39 Untersuchungen, Maßnahmen der zuständigen Behörde
8. Abschnitt
Gesundheitliche Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln9. Abschnitt
Tätigkeiten mit Krankheitserregern§ 44 Erlaubnispflicht für Tätigkeiten mit Krankheitserregern
§ 47 Versagungsgründe, Voraussetzungen für die Erlaubnis
§ 53 Anforderungen an Räume und Einrichtungen, Gefahrenvorsorge
§ 53a Verfahren über eine einheitliche Stelle, Entscheidungsfrist
10. Abschnitt
Zuständige Behörde11. Abschnitt
Angleichung an Gemeinschaftsrecht12. Abschnitt
Entschädigung in besonderen Fällen§ 57 Verhältnis zur Sozialversicherung und zur Arbeitsförderung
§ 59 Sondervorschrift für Ausscheider
§ 61 Gesundheitsschadensanerkennung
§ 64 Zuständige Behörde für die Versorgung
13. Abschnitt
Kosten14. Abschnitt
Sondervorschriften§ 70 Aufgaben der Bundeswehr und des Gesundheitsamtes
15. Abschnitt
Straf- und Bußgeldvorschriften16. Abschnitt
Übergangsvorschriften
