Sachgebiet: Arbeitsschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 1. März 2022 (GMBl 2022, S. 214)
Gemäß Arbeitsstättenverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) beschlossene Änderung der ASR A1.8 "Verkehrswege" bekannt.
Die Neufassung der ASR A1.8 vom 1.3.2022 ersetzt die ASR A1.8 vom November 2012 (GMBl 2012, S. 1210).
Im Wesentlichen wurden die folgenden Anpassungen vorgenommen:
- In Abschnitt 4.2 wurden die Regelungen für Mindestbreiten der Wege für den Fußgängerverkehr angepasst und alternative Regelungen für Treppenräume ergänzt.
- In Abschnitt 7.1 wurden Regelungen für Teilbereiche einer Baustelle eingefügt, die im Zuge des Baufortschritts wechselnd als Arbeitsplatz oder Verkehrsweg festgelegt werden.
- Zusätzlich erfolgten im gesamten Text redaktionelle Anpassungen, z. T. mit Klarstellung des Gewollten.
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