Die Vorschriften wurden durch Art. 1 des SGB IX vom 19.6.2001 (BGBl. I . 1046) mit Wirkung vom 1.7.2001 geschaffen und beruhen auf den textdentischen Gesetzentwürfen der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN (BT-Drucks. 14/5074 vom 16.1.2001) sowie der Bundesregierung BT-Drucks. 14/5531 vom 12.3.2001) zu dem SGB IX.
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