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ARBEITSSCHUTZuptodate!
Dem Risiko, eine durch Zwangshaltungen verursachte Muskel-Skelett-Erkrankung zu erleiden, lässt sich vorbeugen. Eine wichtige Stellschraube ist die Gestaltung des Arbeitsplatzes. Hier setzen die betrieblichen Arbeitsschutzexpertinnen und -experten an. Beraten und begleitet durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Betriebsarzt, die Betriebsärztin steht für Unternehmerinnen und Unternehmer an erster Stelle die Analyse, welche und wie viele Arbeitsplätze mit erzwungenen Körperhaltungen es im Betrieb gibt. Im nächsten Schritt gilt es mögliche Alternativen zu prüfen. Zum Beispiel, ob die Tätigkeit anders ausgeführt werden kann? Ob geeignete Hilfsmittel wie beispielsweise Steh-, Hebe- oder Montagehilfen zur Verfügung stehen? Oder ob sich der Arbeitsplatz insgesamt ergonomisch besser gestalten lässt?
Bei der Gestaltungsphase können folgende Handlungsempfehlungen unterstützen:
Erste Unterstützung bei der Analyse von Zwangshaltungen bietet beispielsweise der interaktive Bewertungsbogen der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM), der Ihnen nach sieben kurzen Fragen und Antworten Aufschluss darüber gibt, ob Sie auf dem richtigen Weg sind oder wo Handlungsbedarf besteht.
Müssen Beschäftigte bei ihrer Arbeit ungünstige Körperhaltungen einnehmen, spricht man von Zwangshaltungen. Typische Beispiele sind langes Stehen, gebückte Haltung, Hocken, Knien und Kriechen sowie das Liegen und Überkopf-Arbeiten. Auch das Sitzen auf den Fersen zählt dazu. Werden diese Haltungen häufig und langanhaltend eingenommen, kann sich die Muskulatur nicht ausreichend erholen. Verspannungen, Zerrungen, Rückenschmerzen sowie langfristige Gelenk- und Wirbelsäulenerkrankungen können die Folge sein.
Damit es gar nicht erst dazu kommt, bietet die BGHM einen interaktiven Schnelltest auf ihrer Homepage an. „Mit sieben kurzen Fragen können Internetnutzerinnen und –nutzer selbst ermitteln, ob in ihrem Betrieb alle präventiven Maßnahmen zur Vermeidung von Muskel-Skelett-Erkrankungen bedacht und berücksichtig wurden. Je nach Punkteergebnis des Tests kann die Ermittlung von zu ergreifenden Maßnahmen unterstützt oder bestehende optimiert werden“, sagt Dr. Christoph Hecker, Leiter der Hauptabteilung Sicherheit und Gesundheit der BGHM.
Zum Schnelltest
Die GDA
Die GDA ist ein strategisches Bündnis aus Bund, Ländern, Kranken- und Unfallversicherungsträgern. In ihrem Arbeitsprogramm Muskel-Skelett-Erkrankungen hat sie sich zur Aufgabe gemacht, die arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen zu minimieren. Ziel ist es, über Aufklärung, Schulungen und Handreichungen die Arbeitsverhältnisse in den Betrieben gesundheitsgerechter zu gestalten und ein gesundes Arbeitsverhalten der Beschäftigten zu fördern.
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