Nach der Amtlichen Begründung in BT-Drucks. 7/2305 ist die Beschränkung der höchstzulässigen Arbeitszeit auf acht Stunden täglich für junge Menschen aus Gründen des Gesundheitsschutzes geboten, sie sind nicht so belastbar wie die Erwachsenen und sie brauchen längere Erholungszeiten, weil sie zusätzliche Kräfte für Wachstum und Reifung benötigen, sowie auch mehr Freizeit als die Erwachsenen, weil sie mitten in der Entwicklung stehen.
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