Die Vorschrift ist durch das JArbSchG vom 12.4.1976 (BGBl. I S. 965) geschaffen worden und am 1.5.1976 in Kraft getreten. Änderungen in der Bezeichnung des zuständigen Ministeriums erfolgten durch die Verordnungen vom 25.11.2003 und vom 31.10.2006 (vgl. Kennzahl 15 530 Rn. 7 und 12).
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