Abs. 1 Satz 1 enthält die grundlegende Arbeitgeberverpflichtung zu einem umfassenden Schutz der Jugendlichen vor Gesundheitsgefährdungen durch die Arbeit und bei der Arbeit. Zu beachten sind zunächst die auch für Erwachsene geltenden Vorschriften des allgemeinen Arbeitsschutzrechts, also insbesondere des Arbeitsschutzgesetzes, der dazu erlassenen Rechtsverordnungen – wie beispielsweise der Arbeitsstättenverordnung, der Betriebssicherheitsverordnung u. v. a. –, sowie einer Vielzahl von Spezialgesetzen. Auch die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften sind zu berücksichtigen.
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