Stets auf dem Laufenden mit dem kostenlosen Newsletter
ARBEITSSCHUTZuptodate!
Praxishinweis: Beweisanforderungen |
Die Voraussetzungen für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit unterliegen unterschiedlichen Beweisanforderungen. So müssen sämtliche Tatsachen, also insbesondere das Unfallereignis bzw. die schädigende Einwirkung, der Gesundheitserstschaden und die Folgewirkungen mit Gewissheit bewiesen sein (Vollbeweis: mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit). Für die kausalen Zusammenhänge, also für die Fragen, ob das Ereignis bzw. die Einwirkung auf einer bestimmten versicherten Tätigkeit beruht, und ob der eingetretene Schaden auf dieses Ereignis bzw. die Einwirkung zurückgeführt werden kann, genügt eine hinreichende Wahrscheinlichkeit. Dies bedeutet, dass mehr für als gegen einen Kausalzusammenhang sprechen muss, eine bloße Möglichkeit reicht nicht aus. In dem vom Bayerischen LSG entschiedenen Borreliose-Fall scheiterte daher die Anerkennung einer Berufskrankheit schon daran, dass bereits die Tatsache einer Borreliose-Erkrankung nicht (mit Vollbeweis) nachgewiesen werden konnte – zumindest nach der von diesem LSG vertretenen Auffassung in Bezug auf die vorhandenen Antikörper. Demgegenüber war in der Entscheidung des LSG Baden-Württemberg zum Meniskusschaden die Tatsache dieser Erkrankung (mit Vollbeweis) nachgewiesen bzw. unstrittig, hier ging es um die Frage, ob dieser Gesundheitsschaden mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf das Unfallereignis zurückgeführt werden konnte. Dies wurde vom Gericht mit der Begründung verneint, dass mehr gegen als für einen Ursachenzusammenhang spreche, der Meniskusschaden beruhe auf einem verschleißbedingten Degenerationsprozess. Diese Entscheidung ist zugleich ein Beleg dafür, in welch hohem Maße die Gerichte auf den jeweils aktuellen wissenschaftlich-medizinischen Kenntnisstand angewiesen sind (vgl. dazu die einschlägigen juristisch/medizinischen Standardwerke, wie z. B. Mehrtens/Valentin/Schönberger, Arbeitsunfall und Berufskrankheit – Rechtliche und medizinische Grundlagen für Gutachter, Sozialverwaltung, Berater und Gerichte –, 8. Auflage 2010; zu den Beweisanforderungen vgl. Jung, Probleme der Kausalitätsermittlung im Verfahren zur Feststellung eines Arbeitsunfalls, Wege zur Sozialversicherung (WzS) 2011, S. 263 ff., und Jung, Aktuelle Probleme bei der Feststellung vom Berufskrankheiten, WzS 2011, S. 319 ff.). |
Der Autor |
Prof. Dr. jur. Eberhard Jung ist Hochschullehrer am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Gießen und unterrichtete an der Ärzteakademie der Landesärztekammer Hessen, Bereich Arbeits- und Sozialmedizin. Außerdem war Prof. Jung viele Jahre lang Verwaltungsdirektor bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft und Dozent an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, Fachbereich Sozialversicherung. |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: