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Verletzungen durch Nadelstiche und dadurch ausgelöste Infizierungen mit Biostoffen gehören zu den größten Gefahrenquellen für Mitarbeiter in Krankenhäusern. Die „Sicheren Instrumente“ sollen gemäß Biostoffverordnung und EU-Nadelstichrichtlinie im Krankenhaus- und Gesundheitswesen wirksam schützen.
Als „Sichere Instrumente“ werden spitze oder scharfe medizinische Einmalartikel bezeichnet, die mit einem Sicherheitsmechanismus versehen sind. Mit ihnen soll eine der größten Gefahrenquellen im Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen für Mitarbeiter in Krankenhäusern und im gesamten Gesundheitswesen ausgeräumt werden: die Verletzungen durch Nadelstiche und dadurch ausgelöste Infizierung mit Biostoffen.
Ob und welche Sicheren Instrumente hierfür angeschafft werden, ist dabei Ergebnis einer eingehenden Gefährdungsbeurteilung. Bei dieser ermittelt der Arbeitgeber bzw. der verantwortliche Arzt die spezifischen Umstände von Nadelstichverletzungen.
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet den Arbeitgeber, die Sicherheitskultur in seinem Unternehmen dem jeweils aktuellen Stand der Technik anzupassen. Auch die Verwendung sicherer Instrumente zum Schutz vor Nadelstichverletzungen gehört dazu und ergibt sich aus einer regelmäßig stattfindenden Gefährdungsbeurteilung. In dieser wird eruiert, was während der Herstellung und/oder des Umgangs mit biologischen Arbeitsstoffen bzw. Biostoffen wie Mikroorganismen, Zellkulturen und Parasiten Nadelstichverletzungen geschehen ist und wie durch sie Beschäftigte infiziert werden.
Die Gefährdungsbeurteilung ist nach § 5 ArbSchG vorgeschrieben. Sie wird aber auch in anderen Rechtsvorschriften, wie der Betriebssicherheitsverordnung, der Biostoffverordnung und nach dem Mutterschutzgesetz gefordert.
Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, die daraus abgeleiteten Schutz- und Notfallmaßnahmen sowie deren Wirksamkeit müssen von den Verantwortlichen kontinuierlich dokumentiert und begründet werden. Für zukünftige Arbeitsplatzbegehungen der Verantwortlichen helfen die in den Gefährdungsbeurteilungen gesammelten Daten dann, um bereits im Vorfeld der Begehung weitere oder neue Gefahrenschwerpunkte zu erkennen.
Insbesondere Daten zu Nadelstichverletzungen werden allerdings leider häufig bei Begehungen ignoriert, obwohl diese Verletzungen immer noch zu den häufigsten gemeldeten Unfällen bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege zählen. Aus diesem Grund haben die Gesetzgeber auf europäischer und nationaler Ebene in den vergangenen Jahren vermehrt ihr Augenmerk auf die Organisation und Durchführung perkutaner Eingriffe gelegt.
Bereits im Jahr 2003 forderte die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ausdrücklich den Einsatz sicherer Instrumente im Gesundheitswesen. Das Europäische Parlament übernahm diese Forderung 2006 und schlug der EU-Kommission vor, die damals bestehenden Rechtsvorschriften maßgeblich zu erweitern und zu konkretisieren. Dazu sollten folgende Punkte gehören:
2010 kam es schließlich zur Verabschiedung der „Richtlinie 2010/32/EU zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe bzw. spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor“. Die EU-Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, die sogenannte Nadelstich-Richtlinie bis Mai 2013 in nationales Recht zu überführen. In Deutschland erfolgte die Umsetzung durch die Novellierung der Biostoffverordnung.
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