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Mit dem Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode haben sich die Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD darauf verständigt, die Leistungen für Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur eingeschränkte Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft haben, aus dem bisherigen "Fürsorgesystem" herauszuführen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln.
Diesen Auftrag beabsichtigt die Bundesregierung mit einem Bundesteilhabegesetz für Menschen mit Behinderungen umzusetzen. Die Erarbeitung des Bundesteilhabegesetzes erfolgt nach dem Grundsatz "Nichts über uns ohne uns". Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände werden, wie auch die weiteren betroffenen Akteure, von Anfang an und kontinuierlich beteiligt. Zu diesem Zweck hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die hochrangige Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz eingesetzt.
Die Arbeitsgruppe hat zwischen dem 10. Juli 2014 und dem 14. April 2015 in insgesamt neun Sitzungen mögliche Reformthemen und -ziele eines neuen Bundesteilhabegesetzes besprochen sowie Kernpunkte der Reform erörtert und abgewogen. Mit dem Bundesteilhabegesetz soll die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen verbessert und ihre Teilhabe und Selbstbestimmung gestärkt werden.
Nach dem Grundsatz "Nichts über uns ohne uns" waren Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände sowie die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena Bentele, neben den Vertreterinnen und Vertretern von Leistungsträgern, Sozialpartnern, Bund, Ländern und Kommunen in der Arbeitsgruppe vertreten.
Der vorliegende Bericht erläutert die Arbeitsweise der Arbeitsgruppe, stellt die Handlungsbedarfe zu den behandelten Fachthemen dar und liefert eine allgemeine Zusammenfassung der Ergebnisse der Beratungen (Teil A). Weiterhin beinhaltet der Bericht eine umfassende Sitzungsdokumentation mit allen Arbeitspapieren, Sitzungsprotokollen und Stellungnahmen der Mitglieder der Arbeitsgruppe (Teil B).
Auf Grundlage der Arbeiten der Arbeitsgruppe wird das BMAS - in enger Abstimmung mit den weiteren Bundesministerien und unter weiterer Beteiligung der Verbände von Menschen mit Behinderungen - nun die Eckpunkte der Reform ausarbeiten. Ziel ist es, bis Ende des Jahres den Gesetzentwurf zu präsentieren.
Download Abschlussbericht zur Tätigkeit der hochrangigen Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz
- Teil A [PDF, 2MB]
- Teil B [PDF, 9MB]
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