Sachgebiet: Baurecht
Gesetzgeber: Bayern
In der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert durch Artikel 13a Absatz 2 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 371, 373)
Änderung durch Artikel 13a Absatz 2 des Gesetzes zur Stärkung des Radverkehrs in Bayern vom 24. Juli 2023 (GVBl S. 371, 373) tritt gem. Artikel 14 Absatz 2 am 1. Februar 2024 in Kraft und ist textlich daher noch nicht umgesetzt.
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