Die Vorschrift ist durch das Arbeitszeitgesetz vom 6. 6. 1994 (BGBl. I S. 1170) mit Wirkung vom 1. 7. 1994 geschaffen worden. Durch das Gesetz über den Ladenschluss und zur Neuregelung der Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien vom 30. 7. 1996 (BGBl. I S. 1186) wurde mit Wirkung vom 1. 11. 1996 Abs. 4 aufgehoben. Durch das Gesetz vom 20.4.2013 (vgl. Einführung Rn. 7e) ist Abs. 3 mit Wirkung vom 1.8.2013 neu gefasst worden.
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