Die Vorschrift ist durch das Arbeitszeitgesetz vom 6.6.1994 (BGBl. I S. 1170) mit Wirkung vom 1.7.1994 geschaffen worden. Das Gesetz über den Ladenschluss und zur Neuregelung der Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien vom 30.7.1996 (BGBl. I S. 1186) hat mit Wirkung vom 1.11.1996 einen neuen Abs. 3 eingefügt. Durch das Euro-Einführungsgesetz vom 9.6.1998 (BGBl. I S. 1242) ist § 10 mit Wirkung vom 1.1.1999 um einen neuen Abs. 4 ergänzt worden.
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