Verwaltungsvorschriften hatten einmal größere Bedeutung im Umwelt- und Technikrecht (dazu 2). Es gibt keine Verwaltungsvorschrift auf der Basis des § 25 ArbSchG, sondern die Konkretisierung des Arbeitsschutzrechts erfolgt durch Technische Regeln (dazu 3). § 25 ArbSchG ist europarechtswidrig (dazu 4) und grundgesetzkonform, seitdem die Bundesregierung ermächtigt wird und nicht mehr das BMAS (dazu 5).
Lieferung: 13/20
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: