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Wie läuft der im allgemeinen der Bauplanungsprozess ab?
Der Bauplanungsprozess ist ein Teil des Bau-Projekt-Managements. Besteht der Bedarf, ein Gebäude neu zu bauen oder zu sanieren, mit dem Ziel es als Arbeitsstätte zu nutzen, beginnt die Projektentwicklung vor den eigentlichen Planungen. Die Projektentwicklung hat Aufgabenfelder wie Marktbeurteilung, Standortanalyse, Bedarfsplanung, Investitionsanalyse, Projektfinanzierung, Projektorganisation aber auch Marketing bzw. Vermarktung von Gebäuden.
Der Bauherr trägt die Hauptverantwortung für das Gesamtbauvorhaben. Bauherren können gleichzeitig den Status des zukünftigen Arbeitgebers haben, aber auch nach dem Vermieter-Modell agieren wollen. Der Bauplanungsprozess für Gebäude (Objekte) soll hier auf der Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI1) betrachtet werden. Die HOAI differenziert zwischen Leistungsbildern, wie Bauleitplanung, Landschaftsplanung oder Objektplanung, und den dazugehörigen Leistungsphasen.
Für das Bauen von Gebäuden hat der HOAI Teil 3 „Objektplanung“ besondere Bedeutung. Paragraph 34 HOAI beschreibt neun Leistungsphasen (LP) im Leistungsbild Objekterstellung, beginnend mit der LP 1 Grundlagenermittlung. Die eigentliche Gebäudeplanung endet mit der Erteilung der Baugenehmigung (LP 4). Die Baugenehmigung ist im gewerblichen Bereich auch meist Grundlage für die Kreditvergabe.
Zur Beschreibung des Gesamtbauplanungsprozesses, beginnend ab der Formulierung der Aufgabenstellung wurde die Konzeptionsphase LP 02 ergänzt. Diese ist nicht Bestandteil der HOAI, denn die Konzeption ist die Aufgabe des Bauherrn. Die Konzeptionsphase geht meist nahtlos in die LP 1 und LP 2 Vorplanung über.
In dieser frühen Planungsphase sind die Bedarfsermittlung und die Erstellung eines Nutzerbedarfsprogramms, zu dem auch ein Raum- und Funktionsprogramm gehört, von großer Bedeutung. Die Anwendung der DIN 18205 Bedarfsplanung im Bauwesen3 hilft die Aufgabenstellung des Bauherrn unter Berücksichtigung des Nutzerinteresses zu formulieren.
Eine detaillierte Aufgabenstellung ist die Basis für die weitere Bauplanung. Die Internationale Norm ISO 9699:1994 „Performance standards in building – Checklist for briefing – Contents of brief for building design“ ist mit geringeren Änderungen in diese Norm übernommen worden.
Die DIN 18205 enthält Ausführungsempfehlungen sowie drei modifizierbare Prüflisten A bis C. Aus der Sicht des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist die Prüfliste B von großem Interesse. Im Punkt B1 werden die Projektorganisation beschrieben sowie die Beteiligten in der Projektorganisation benannt. Eine Möglichkeit ist die Einbeziehung der Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) zur Beratung und Unterstützung.
Nach Paragraph 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) 4 gehört es zu den Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, den Arbeitgeber bei der Planung von Betriebsanlagen, Sanitäreinrichtungen, der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und Arbeitsbedingungen zu beraten.
Auf Anfrage sind auch Beratungen durch die Unfallversicherungsträger möglich - und einzelfallbezogen auch durch die Arbeitsschutzbehörden.
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